AGB

1. Allgemeines

​Alle Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Zeitraum der Beratung, Buchung und Behandlung.

2. Buchungen

Alle Buchungen, ob per Telefon, Whatsapp, Instagram, Email oder vor Ort, sind verbindlich.

 

3. Terminverzug

Bei nichtantreten der Behandlung ist die buchende Person haftend. Bei nichterscheinen wird Ihnen die Hälfte der gebuchten Behandlung in Rechnung gestellt, allerdings ist die Bezahlung keine Strafe, sondern eine Vorauszahlung für den gebuchten Termin der innerhalb einer Woche bei freien Terminen immer noch in Anspruch genommen werden kann. Bei Krankheit des Kindes, gelten die gleichen Regelungen. Mindestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine gelten nicht zu dieser Regelung.

 

4. Preise

Alle Preise liegen im Ermessen der Inhaberin von spa4baby by Fischer. Preisänderungen sind vorbehalten. Im Allgemeinen gelten die Preise, die auf der Homepage zu sehen sind.

5. Bezahlung

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung: Bar/Cash, EC-Karte, Kreditkarte, Twint, PayPal, Bank Überweisung. Die Kosten können im Voraus oder nach der Behandlung bezahlt werden. Bei Abos sind die Kosten bei Beratung oder vor dem Antreten der ersten Behandlung komplett zu bezahlen.

 

6. Gutscheine

Auszahlung von Gutschein sind grundsätzlich nicht möglich, die Kulanz liegt bei der Inhaberin von spa4baby by Fischer. Alle Gutscheine sind zu jedem Zeitpunkt gültig. Bei Zusatzkosten wie Wochenende/Feiertagzuschlag, ist der restliche Betrag nach Behandlung zu bezahlen.

 

7. Gewährleistung

Im Allgemeinen kann keine Gewährleistung zu den Angebotenen, Diensten und Produkten gegeben werden. Bei Produkten liegt die Kulanz bei der Inhaberin von spa4baby by Fischer. Bei Dienstleistungen verspricht Ihnen die Inhaberin bzw. die behandelnde Person, ihre volle Aufmerksamkeit und ihr Wissen umzusetzen.

 

8. Haftung

Alle Schäden wie auch Folgeschäden, tragen in allererster Linie die behandelnde Person danach die Inhaberin von spa4baby by Fischer. Alle Ansprüche müssen innerhalb 10 Tagen nach Behandlung geltend gemacht werden, da die Schäden sofort sichtbar sind (z.B.: Ausschlag, Allergische Reaktion). Bei Allergien des Kindes ist die Erziehungsberechtigte Person verpflichtet, vor der Behandlung die behandelnde Person darauf klar und deutlich hinzuweisen. Bei nicht Erwähnung stehen keine Ansprüche.